Donnerstag, 23. April 2009

Tarifvertrag für Briefdienstleistungen

Am 1. Januar 2008 ist die am 29. Dezember 2007 im Bundesanzeiger verkündete Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 in Kraft getreten. Zuvor waren mit der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3140) die Briefdienstleistungen in das Entsendegesetz aufgenommen worden.

Seit Jahresanfang gelten damit in der Briefdienstleistungsbranche die folgenden allgemeinverbindlichen Mindestentgelte:


9,00 € für Briefzusteller in den Neuen Bundesländern
9,80 € für Briefzusteller in den Alten Bundesländern einschließlich Berlin
8,00 € für alle anderen mit der Beförderung von Briefsendungen beschäftigten Mitarbeitern in den Neuen Bundesländern
8,40 € für alle anderen mit der Beförderung von Briefsendungen beschäftigten Arbeitnehmer in den Alten Bundesländern einschließlich Berlin

Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag für Briefdienstleistungen ist hier hinterlegt. Die Verordnung des Bundesarbeitsministers über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen finden Sie hier. Und die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21.12.2007 können Sie hier herunterladen.
(Quelle: AMP)

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