Montag, 11. Mai 2009

Tarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk

Durch die vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurde am 21. Dezember 2006 der Mindestlohntarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk vom Bundesminister für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2009.

Der Tarifstundenlohn ist damit festgesetzt auf


10,00 € ab dem 01.01.2007
10,20 € ab dem 01.01.2008 und
10,40 € ab dem 01.10.2009


Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag für das Dach- deckerhandwerk ist als PDF-Dokument hier für Sie hinterlegt.
(Quelle: AMP)

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