Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk
Mit der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 20. März 2008 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales den Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung tritt zum 1. April 2008 in Kraft und endet am 30. Juni 2009.
Die Mindestlöhne betragen somit mit Wirkung vom 01.04.2008 bis zum 31.06.2009
9,65 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den neuen Bundesländern
11,05 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
7,50 € für ungelernte Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern
8,05 € für ungelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
Den allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag für Maler und Lackierer sowie die Rechtsverordnung des Bundesarbeits- ministers können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.
(Quelle: AMP)
Die Mindestlöhne betragen somit mit Wirkung vom 01.04.2008 bis zum 31.06.2009
9,65 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den neuen Bundesländern
11,05 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
7,50 € für ungelernte Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern
8,05 € für ungelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
Den allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag für Maler und Lackierer sowie die Rechtsverordnung des Bundesarbeits- ministers können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.
(Quelle: AMP)
WDU Service GmbH - 2. Mär, 15:44