Tarifvertrag für das Elektrohandwerk
Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17.09.2007 der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags für das Elektrohandwerk zugestimmt. Nach Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung in der nächsten Ausgabe des Bundesanzeigers werden die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend. Die Rückwirkung für die Mindestlöhne ist auf den 01.09.2007 festgesetzt worden.
Für die alten Bundesländer gilt:
ab 01.09.2007 9,20 €
ab 01.01.2008 9,40 €
ab 01.01.2009 9,55 €
ab 01.01.2010 9,60 €.
Für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin wurde vereinbart:
ab 01.09.2007 7,70 €
ab 01.01.2008 7,90 €
ab 01.01.2009 8,05 €
ab 01.01.2010 8,20 €
Den für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag für das Elektrohandwerk bekommen Sie hier als PDF-Datei.
(Quelle: AMP)
Für die alten Bundesländer gilt:
ab 01.09.2007 9,20 €
ab 01.01.2008 9,40 €
ab 01.01.2009 9,55 €
ab 01.01.2010 9,60 €.
Für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin wurde vereinbart:
ab 01.09.2007 7,70 €
ab 01.01.2008 7,90 €
ab 01.01.2009 8,05 €
ab 01.01.2010 8,20 €
Den für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag für das Elektrohandwerk bekommen Sie hier als PDF-Datei.
(Quelle: AMP)
WDU Service GmbH - 19. Mär, 15:49